Umsatzsteuererstattung
Umsatzsteuererstattung bei Wasser-Hausanschluss-Kosten und –beiträgen für die Jahre 2001 bis 2009 aufgrund der Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) v. 08.10.2008 (Az.VR 61/03 und VR 27/06)
Bis zum Jahre 2000 wurde für das Legen von Hausanschlüssen (Kostenbescheid) durch die Wasserversorgungsunternehmen und gemäß Beitragssatzung beim Herstellungsbeitrag (Wasserherstellungsbeitrag) für diese Leistungen die Umsatzsteuer von 7 % in Anrechnung gebracht. Das Bundesfinanzministerium änderte für diese Leistungen die Umsatzsteuer von 7 % auf 16 % bzw. 19 %. Gegen diese Änderung wurde geklagt. Die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 08.10.2008 bestätigten, dass für Hausanschlüsse von Wasserversorgungsunternehmen wieder nur noch 7 % der Umsatzsteuer an die Finanzämter abzuführen sind. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 unter nachfolgend aufgeführten Bedingungen der Erstattung der Umsatzsteuer zugestimmt:
- Die Erstattung ist nur mittels Antrag und Kopie des Kostenbescheides/Wasserherstellungsbescheides möglich.
- Erstattungsberechtigter ist nur der Adressat des zu ändernden Ausgangsbescheides.
- Vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern ist die Rückerstattung abzulehnen.
- Ein Rechtsanspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrages besteht nicht.
- Kleinstbeträge unter 10,00 €/Antrag werden nicht erstattet.
- Die Antragsstellung ist bis zum 31.03.2010 möglich.
Bitte den Erstattungsantrag ausdrucken, ausfüllen und bei der Stadt Bad Kötzting einreichen.
Aufgrund der umfangreichen Datenermittlung wird die Erstattung der Umsatzsteuer nur mit einer längeren Bearbeitungszeit möglich sein.