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Bad Kötzting

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Verkauf Fischereirecht

 

Die Stadt Bad Kötzting beabsichtigt, folgende Fischereirechte zu veräußern:

 

Fischereirecht Gruber Bach, liegend an den FlNr. 773/4, 576/5 Gem. Bad Kötzting und FlNr. 707 Gem. Arndorf (Beginnt bei abgemarkter Fischereigrenze bei FlNr. 709 Gem. Arndorf und endet bei Einmündung in den Weißen Regen bei FlNr. 899/6 Gem. Bad Kötzting) 

Fischereirecht Dampfbach, liegend an den FlNr. 404 und 404/2 Gem. Bad Kötzting (Beginnt a: bei Nordwestecke von FlNr. 456 Gem. Bad Kötzting bzw. b: bei FlNr. 446 Gem. Bad Kötzting und endet a: bei Nordgrenze FlNr. 378 Gem. Bad Kötzting und b: bei Einmündung in den Weißen Regen bei FlNr. 526/25 Gem. Bad Kötzting) 

 

Beide Gewässer besitzen nicht den räumlichen Umfang, dass eine dem Hegeziel und dem Leitbild der Nachhaltigkeit entsprechende Ausübung der Fischerei selbständig möglich ist. Entsprechend der Nutzung, Hege und Ausübung der Fischerei wird auf das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) verwiesen. Die betreffenden Fischereirechte sind entsprechend dem BayFiG zu bewirtschaften.

Bei der Verkaufsentscheidung wird darauf geachtet, dass größere zusammenhängende Fließgewässerstrecken bewirtschaftet werden, um eine sinnvolle Hege der örtlichen Gewässer sicherzustellen. Beide Gewässer werden gemeinsam veräußert.

Bei Interesse können Kaufangebote für die oben genannten Fischereirechte bis 17.05.2024, 10 Uhr bei der Stadt Bad Kötzting, Kämmerei, Zimmer 101 schriftlich oder an kaemmerei@bad-koetzting.de per Mail abgegeben werden. Eine Verkaufsentscheidung trifft der Stadtrat der Stadt Bad Kötzting in einer der nächsten Stadtratsitzungen.

Ansprechparnter

Ansprechpartner:
Christian Kopf
Tel.: 09941 602-146
Email: christian.kopf@bad-koetzting.de

oder:

Florian Heigl
Tel.: 09941 602-124
Email: florian.heigl@bad-koetzting.de